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Katholische/Evangelische Tauffeier
In den evangelischen und katholischen Kirchen wird der Täufling nach seinem Taufbegehren und Glaubensbekenntnis gefragt und erst aufgrund seines Bekenntnisses getauft. Da heute in der Regel Säuglinge getauft werden, antworten Eltern und Paten stellvertretend für das Kind auf diese Fragen. Folgende Riten schließen sich an: Die Übergabe der an der Osterkerze entzündeten Taufkerze mit den Worten Empfange das Licht Christi (die Taufe hieß in der Alten Kirche auch griech. phôtismós „Erleuchtung“). In der katholischen Kirche (sowohl römisch-katholisch als auch anglikanisch und orthodox) folgt die Salbung mit Chrisam, die auf die Salbung der Könige, Priester und Propheten im Alten Testament und auf den Christus-Namen verweist. Es kann ggf. danach ein weißes Kleid überreicht werden (Taufkleid), als Symbol der Reinheit und Unschuld in Christus. Zum Schluss wird mit dem Effata-Ritus für die Öffnung der Sinne des Täuflings für Gottes Gebote und seinen/ihren Mund für das Lob Gottes gebetet.
Die Taufe soll im normalen Gemeindegottesdienst stattfinden. Typischerweise wird an der entsprechenden Stelle im Gottesdienstablauf (vor oder nach der Predigt) zunächst ein Tauflied gesungen. Zur Erinnerung an ihre eigene Taufe spricht dann die gesamte Gemeinde das apostolische Glaubensbekenntnis. Taufbefehl und - bei Taufen vor dem Konfirmationsalter - Kinderevangelium werden gelesen. Eltern und Paten werden gefragt, ob sie auch gewillt sind, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen und antworten „Ja, mit Gottes Hilfe!“. Täuflinge ab dem Konfirmationsalter werden stattdessen selbst gefragt, ob sie sich taufen lassen möchten. Auf die Frage des Liturgen „Wie heißt das Kind?“ wird der Name genannt und anschließend die Taufe vollzogen. Dazu kann eine Glocke geläutet werden. Meist erhält der Täufling einen Taufspruch, der ihn auf seinem Lebensweg begleiten soll. In Erinnerung an das Jesuswort „Ich bin das Licht der Welt“ wird auch häufig eine Taufkerze an der Osterkerze entzündet, die der Täufling mit nach Hause nimmt. Es folgt die Segnung der Eltern und Paten. Häufig begrüßt zum Abschluss ein Mitglied des Leitungsorgans (Kirchenvorstand bzw. Presbyterium) der Kirchengemeinde den Täufling als neues Gemeindeglied.
Die Taufe wird mitsamt dem Taufspruch in die Kirchenbücher eingetragen.
Im Falle der Säuglingstaufe gibt die spätere Konfirmation dem Täufling die Möglichkeit, selbst noch einmal seine Zugehörigkeit zum christlichen Glauben zu bekräftigen. Seit die Konfirmation zunehmend nicht mehr als Voraussetzung für die Abendmahlsteilnahme verstanden wird, liegt bei ihr der Schwerpunkt wieder stärker auf dieser Bekräftigung.
Baptistische Taufe
Für die baptistische Tauffeier gibt es keine vorgeschriebene Liturgie. In der Regel hat sie jedoch folgenden Ablauf: Der Täufling berichtet vor der versammelten Gemeinde von seinem Weg zum christlichen Glauben und bekennt sich mit eigenen Worten zu Jesus Christus als seinem Herrn und Erlöser. Oft schließt sich an das persönliche Zeugnis das gemeinsam gesprochene Apostolische Glaubensbekenntnis an. Danach steigt der Täufling (meist weiß gekleidet) in das Baptisterium oder - sofern die Taufe im Freien stattfindet - in das Gewässer, wo bereits der Täufer (Pastor oder Gemeindeältester) auf ihn wartet. Der Taufbegleiter verliest den Taufspruch (ein für den Täufling persönlich ausgesuchtes Bibelwort). Daraufhin wird der Täufling durch einmaliges Untertauchen auf den Namen des dreieinigen Gottes (und / oder auf den Namen Jesus) getauft. Täufer und Täufling begeben sich in die Umkleideräume, während die Gemeinde in frei gesprochenen Gebeten für die erlebte Taufe dankt und gleichzeitig für den Täufling Gottes Segen erbittet. Anschließend wird der Getaufte unter Handauflegung von den Ältesten der Gemeinde gesegnet und in die Gemeinde aufgenommen. Eine Abendmahlsfeier kann den Taufgottesdienst beschließen. Die Siebenten-Tags-Adventisten praktizieren den Taufgottesdienst in sehr ähnlicher Weise.
Ökumenische Diskussion
In der aktuellen ökumenischen Diskussion wird der alle Christen verbindende Charakter der Taufe betont. So heißt es in einer Erklärung zum Kirchenverständnis, die 2006 auf der 9. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen verabschiedet wurde: „Durch Gottes Gnade macht die Taufe sichtbar, dass wir zueinander gehören, auch wenn einige Kirchen noch nicht in der Lage sind, andere als Kirchen im vollen Wortsinn anzuerkennen.“
Dabei wird der Brückenschlag auch zu denjenigen Christen versucht, die keine Wassertaufe praktizieren. Die Kompromissformel lautet: „das gemeinsame Grundmuster einer in der Taufe gründenden christlichen Initiation“.
Schon am 26. März 1996 wurde in Düsseldorf die „Vereinbarung der Evangelischen Kirche im Rheinland zwischen dem Erzbistum Köln sowie den Bistümern Aachen, Essen, Münster und Trier zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe“ von den damaligen leitenden Geistlichen unterzeichnet. Absicht dieser Übereinkunft war und ist es, die in Christus gegebene Einheit in der Taufe deutlicher zum Ausdruck zu bringen und Unstimmigkeiten über den gültigen Vollzug der Taufe in Zukunft möglichst auszuschließen.
Dieses Abkommen auf der Ebene von Landeskirche bzw. Bistum wurde von einer gemeinsamen Erklärung der für ganz Deutschland zuständigen Ebenen der folgenden Kirchen am 29. April 2007 ersetzt oder ergänzt.
Der Text: Jesus Christus ist unser Heil. Durch ihn hat Gott die Gottesferne des Sünders überwunden (Römer 5,10), um uns zu Söhnen und Töchtern Gottes zu machen. Als Teilhabe am Geheimnis von Christi Tod und Auferstehung bedeutet die Taufe Neugeburt in Jesus Christus. Wer dieses Sakrament empfängt und im Glauben Gottes Liebe bejaht, wird mit Christus und zugleich mit seinem Volk aller Zeiten und Orte vereint. Als ein Zeichen der Einheit aller Christen verbindet die Taufe mit Jesus Christus, dem Fundament dieser Einheit. Trotz Unterschieden im Verständnis von Kirche besteht zwischen uns ein Grundeinverständnis über die Taufe. Deshalb erkennen wir jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an und freuen uns über jeden Menschen, der getauft wird. Diese wechselseitige Anerkennung der Taufe ist Ausdruck des in Jesus Christus gründenden Bandes der Einheit (Epheser 4,4-6). Die so vollzogene Taufe ist einmalig und unwiederholbar.
Die Kirchen, die die Taufe wechselseitig anerkennen:
Römisch-Katholische Kirche Evangelische Kirche in Deutschland Orthodoxe Kirche in Deutschland Evangelisch-methodistische Kirche Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland Äthiopisch-Orthodoxe Kirche Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland
Zusammenfassung Manche Kirchen verstehen die Taufe als Sakrament, welche die Reinigung von der Sünde, die Eingliederung in den gestorbenen und auferstandenen Christus sowie die Neugeburt zur Gotteskindschaft bezeichnet und bewirkt. Andere sehen in ihr eher eine symbolträchtige Handlung, die die genannten Vorgänge nicht bewirkt, sondern lediglich bezeichnet.
Auch in der Taufpraxis unterscheiden sich die verschiedenen christlichen Kirchengemeinschaften. Während in vielen Kirchen die Taufe unmündiger Kinder die Regel ist, werden in anderen Kirchen ausschließlich solche getauft, die die Taufe persönlich begehren. Auch in formaler Hinsicht unterscheiden sich die Taufpraxis der christlichen Kirchen. Während die einen in der Regel den Täufling mit Wasser übergießen oder besprengen, wird bei den anderen der zu Taufende vollständig in Wasser eingetaucht. Die verwendete Taufformel weist in der Praxis der verschiedenen Kirchen ebenfalls Unterschiede auf. Es wird sowohl auf den (oder in den bzw. im ) Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft als auch (nach dem Vorbild der Apostelgeschichte) auf den Namen Jesus.
Quelle: wikipedia.de
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